CDU Stadtverband Diepholz

Knoerig spricht zu Facebook & Co. im Deutschen Bundestag:

„Gesetze dürfen nicht digitalen Plattformen hinterherhinken!“

 Der aktuelle Facebook-Datenskandal war Thema einer Bundestagsdebatte in dieser Woche. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und zuständiger Berichterstatter sprach CDU-Abgeordneter Axel Knoerig zu Wettbewerb und Datenschutz auf digitalen Märkten. Mit Schwerpunkt auf dem Kartellrecht erläuterte er, welche Schritte die Bundesregierung mit Blick auf die Wettbewerbsentwicklung digitaler Plattformen bereits unternommen hat.
 Dabei ging er insbesondere auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein, das erst im Juni 2017 novelliert wurde: „Darin haben wir klare ordnungspolitische Schranken für die Digitalwirtschaft eingeführt: Die Übernahme von Unternehmen mit niedrigem Umsatz, aber hohem Wert kann jetzt auch untersucht werden. Ein Markt kann kartellrechtlich nun auch relevant sein, wenn Leistungen kostenlos erfolgen und stattdessen Daten fließen. Hinzukommen neue Kriterien zur Prüfung der Marktmacht, wie z.B. der Wechselaufwand für Nutzer zu anderen Plattformen, die Größenvorteile einer Plattform, der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und die Netzwerkeffekte.“

Knoerig wies in seinen Ausführungen auch darauf hin, dass das Bundeskartellamt bereits 2016, also lange vor den Enthüllungen um Cambridge Analytica, ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet hat, welches im Herbst abgeschlossen werden soll. „Hierbei wird davon ausgegangen, dass Facebook den deutschen Markt für soziale Netzwerke beherrscht − mit einem Marktanteil von 90 Prozent und 30 Millionen Nutzern im Monat“, so Knoerig. Im Falle eines nachgewiesenen Marktmissbrauchs werde das Kartellamt Empfehlungen an die Bundesregierung geben, z.B. für eine Entflechtung von Unternehmensteilen.

Abschließend hob Knoerig hervor, welche Punkte bei digitalen Plattformen besonders zu beachten sein. Dabei machte er deutlich, dass Marktdominanz gerade durch eine Bandbreite an Funktionen und das Aufkaufen von Firmen, wie bei Facebook, entstehen könnte. „Gerade kleine Digital-Unternehmen können beim Markteintritt und Wachstum kaum mit den bekannten Diensten konkurrieren“, so der Abgeordnete. „Digitale Dienste sollten bei Datenschutz, Sicherheit und Wettbewerb dieselben Pflichten erhalten wie klassische Telekommunikations-Unternehmen.

Im unten angehängten Link können Sie die Rede sehen.